?Das Fachgebiet ist schwierig, das Medieninteresse entsprechend gering. Und doch hat der Europaausschuss des Bundestags Geschichte gemacht ? dank eines verbrieften Sonderrechts. Als einziger Parlamentsausschuss darf er Stellungnahmen verabschieden, die f??r die Bundesregierung genauso verbindlich sind wie die Beschl??sse des Bundestags. Mit diesem Privileg hat der Europaausschuss schon jetzt wesentlich zur Weiterentwicklung der Europ?äischen Union beigetragen.? (Der Spiegel, 9.2.2002)
Grunds?ätzlich sind im Deutschen Bundestag alle Aussch??sse im Rahmen ihrer sachlichen Zust?ändigkeit f??r die Beratung europ?äischer Angelegenheiten zust?ändig. Der EU-Ausschuss ist als Integrations- und Querschnittsausschuss jedoch der zentrale Ort des europapolitischen Entscheidungsprozesses.
In seiner Funktion als Integrationsausschuss ist er zust?ändig f??r Grundsatzfragen der europ?äischen Integration, wie die institutionelle Reform der Europ?äischen Union, die Erweiterung der Europ?äischen Union, die Zusammenarbeit mit dem Europ?äischen Parlament und den nationalen Parlamenten der anderen Mitgliedstaaten.
Als Querschnittsausschuss befasst sich der EU-Ausschuss insbesondere mit europ?äischen Vorhaben, die mehrere unterschiedliche Politikfelder vereinen, ohne dass ein sachlicher Schwerpunkt der Vorlage identifiziert werden k?önnte. Ein Beispiel ist die sog. Finanzielle Vorausschau, mit der die Europ?äische Union die H?öhe und Verwendung ihrer Einnahmen und Ausgaben f??r jeweils mehrere Jahre festlegt.
Die regelm?ä??ige T?ätigkeit des Ausschusses wird von der Kontrolle der Bundesregierung in Angelegenheiten der Europ?äischen Union bestimmt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Deutschen Bundestag umfassend und zum fr??hestm?öglichen Termin ??ber alle Vorhaben im Rahmen der Europ?äischen Union zu unterrichten, die f??r die Bundesrepublik Deutschland von Interesse sein k?önnten. In der Praxis erfolgt dies durch schriftliche und m??ndliche Berichte ??ber die Tagungen des Europ?äischen Rates und des Rates der Europ?äischen Union in seinen verschiedenen Formationen. Diese Berichte sind regelm?ä??iger Bestandteil der Tagesordnung der Ausschusssitzungen.
Au??erdem l?ädt der Ausschuss Entscheidungstr?äger der europ?äischen Institutionen (Mitglieder der Europ?äischen Kommission, Direktoren europ?äischer Agenturen und anderer Einrichtungen wie Europol und Eurojust etc.) zu seinen Sitzungen nach Berlin ein, um sich ??ber aktuelle Entwicklungen unterrichten zu lassen. Intensive Kontakte zu Parlamentariern aus anderen Mitgliedstaaten und Beitrittsl?ändern und Anh?örungen mit Sachverst?ändigen im Bereich der europ?äischen Integration runden die politische Meinungsbildung des Ausschusses ab. H?äufige ?öffentliche Sitzungen und Anh?örungen tragen au??erdem zur Information der ??ffentlichkeit ??ber wichtige europapolitische Themen bei.
Zusammensetzung des Ausschusses
Wie alle Bundestagsaussch??sse spiegelt auch der EU-Ausschuss die Mehrheitsverh?ältnisse im Deutschen Bundestag wider: Er besteht aus 33 Mitgliedern, davon jeweils 12 Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der SPD, sowie jeweils drei Mitglieder der Fraktion der FDP, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion B??NDNIS 90/DIE GR??NEN.
Aktuelle Tagesordnung des Europaausschusses
Meine Aufgaben als Mitglied des Europaausschusses
Als ordentliches Mitglied des Europaausschusses bin ich als Berichterstatterin der Unionsfraktion u. a. f??r die europ?äische Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik, die Umsetzung der Strategie von Lissabon sowie f??r Gleichbehandlungsfragen zust?ändig.
Dar??ber hinaus stellt ein mir besonderes Anliegen die effiziente und transparente Ausgestaltung des Europ?äischen Agenturensystems dar. Ein unter meiner Federf??hrung erarbeiteter fraktions??bergreifender Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und B??NDNIS 90/DIE GR??NEN ist am 27. Juni 2008 im Plenum des Deutschen Bundestages verabschiedet worden. Mit ihm soll das ???Agenturunwesen??? auf europ?äischer Ebene kritisch unter die Lupe genommen werden.
*Text- und Bildquelle: www.bundestag.de