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EU-Glossar.

A

Absolute Mehrheit
Im Rahmen der EU-Organe ist sie speziell im Europäischen Parlament von Bedeutung. Um die Entscheidungsbefugnisse des Parlaments im vollen Umfang in Anspruch zu nehmen, muss mehr als die Hälfte der 626 EP-Abgeordneten (also mindestens 314) gemeinsam für einen Vorschlag stimmen. Mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder kann das EP unter anderem Änderungsanträge im Mitentscheidungsverfahren beschließen oder der Aufnahme eines Staates in die EU zuzustimmen. Für die Ablehnung des EU-Haushalts oder ein Misstrauensvotum gegen die EU-Kommission reicht aber auch die absolute Mehrheit nicht, sondern nur eine Zweidrittel-Mehrheit.

Amtssprachen
Die Institutionen der EU haben elf gleich berechtigte Amtssprachen: Spanisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Finnisch und Schwedisch. Jeder Rechtsakt der EU wird in alle Amtssprachen übersetzt. Mehr als jeder fünfte EU-Bedienstete ist im Sprachendienst beschäftigt. Im Unterschied zu den Amtssprachen sind die Arbeitssprachen zu sehen, die unterhalb der Ministerebene die Arbeit der EU prägen, offiziell sind dies Englisch, Französisch und Deutsch.

Außenpolitik
Erst mit der Einheitlichen Europäischen Akte wurde 1987 das Ziel einer Gemeinsamen Außenpolitik formuliert und in Form der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) praktiziert.
Der Vertrag von Maastricht erweiterte die außenpolitische Zusammenarbeit um den sicherheitspolitischen Aspekt (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, GASP) und schuf verbindliche Regelungen für gemeinsame Aktionen. Der Vertrag von Amsterdam verpflichtet die Mitgliedstaaten in der Außenpolitik von einer zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zu einer tatsächlichen gemeinsamen Politik zu kommen.

Ausschuss der Regionen (AdR)
Die Vertretung der europäischen Regionen ist ein offizielles Beratungsgremium im EU-Gefüge. Der AdR wurde mit dem Vertrag von Maastricht festgeschrieben und arbeitet seit 1994. Er besteht aus 222 Mitgliedern, die der Ministerrat auf Vorschlag der EU-Staaten auf vier Jahre ernennt. Es handelt sich um gewählte Vertreter aus den Kommunen und Regionen aus den Ländern der Gemeinschaft. Die deutschen Bundesländer, Landkreise, Städte und Gemeinden stellen 24 Mitglieder. Obligatorisch muss beim AdR eine Stellungnahme eingeholt werden, wenn es sich um die Themen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheitswesen handelt. Zur Ausarbeitung der Stellungnahmen hat der AdR neun Fachkommissionen eingerichtet.


B

Beitrittskandidat
Ein Land, das den Beitritt zur Europäischen Union mit Bezug auf Artikel 49 des EU-Vertrags beim Ministerrat offiziell beantragt hat, wird als Beitrittskandidat (oder auch: “beitrittswilliger Staat”) bezeichnet, so lange der Antrag nicht abgelehnt bzw. der Beitritt vollzogen ist.
Zunächst wird der Antrag von der Kommission geprüft, die für ihre Stellungnahme den Beitrittskandidaten auf Herz und Nieren prüft. Auf dieser Grundlage formuliert der Europäische Rat die politischen Zielvorstellungen für den Beitritt und beschließt der Rat, nach Beratungen mit Kommission und Parlament, wann die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden können. Zum Abschluss der Verhandlungen werden die Aufnahmebedingungen und Anpassungsverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Beitrittskandidaten im Beitrittsvertrag fixiert. Und dann müssen nur noch das Europäische Parlament, die bisherigen Mitgliedstaaten und der Beitrittskandidat selbst (ghäufig in einem Referendum) zustimmen, schon haben wir ein frisch gebackenes EU-Mitglied. Vom Antrag bis zum Beitritt vergehen in der Regel fünf bis zehn Jahre.

Berichterstatter
Zu jedem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission kann das Europäische Parlament Änderungsvorschläge einbringen. Hierzu wird im zuständigen Ausschuss, dem so genannten “federführenden Ausschuss”, ein Bericht verfasst, auf dessen Grundlage später das Plenum entscheidet. Die Vergabe der Berichte innerhalb der Ausschüsse, d.h. zwischen den Fraktionen und den am Thema interessierten Abgeordneten, erfolgt mit Hilfe eines ausgeklügelten Punktesystems.
Wer zum Berichterstatter ernannt wird, bereitet einen Berichtsentwurf für den Ausschuss vor, zu dem jeder Abgeordnete Änderungsvorschläge einbringen kann, über die im Ausschuss abgestimmt wird. Die anderen Fraktionen ernennen häufig einen “Schatten-Berichterstatter”, der für seine Fraktion das Thema intensiv begleitet und die Entscheidungsfindung in der Fraktion und ggf. mit anderen Fraktionen abstimmt.

Binnenmarkt
Seit dem 1.1.1993 besteht innerhalb der EG der Binnenmarkt. Der Begriff bezeichnet einen Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, der sich im Fall der EG durch die vier Grundfreiheiten auszeichnet: freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital
Er wurde durch den Gemeinsamen Markt vorbereitet und durch Verabschiedung eines Bündels von EG-Maßnahmen bis 1.1.1993 im wesentlichen verwirklicht.

Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess kennzeichnet eine weit reichende Reform des europäischen Hochschulsystems. Ziel ist es, einen einheitlichen europäischen Hochschulraum bis 2010 zu schaffen. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit Europas als Bildungsstandort weltweit gestärkt werden. Die Erklärung von Bologna, die den Prozess einläutete, wurde im Juni 1999 von 29 europäischen Bildungsministern unterzeichnet. Folgende Reformansätze stehen dabei im Mittelpunkt: Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, Schaffung eines zweistufiges Systems von Studienabschlüssen, Einführung eines Leistungspunktesystems, Beseitigung von Mobilitätshemmnissen, Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung.


C

CHARTA der Grundrechte der Europäischen Union
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission proklamieren feierlich den folgenden Text als Charta der Grundrechte der Europäischen Union


D

Diskriminierungsverbot
Durch den Vertrag von Amsterdam ist das Diskriminierungsverbot als einer der Grundsätze der Europäischen Union neu definiert: Nun kann die Gemeinschaft “geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder des Glaubens, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.” Entsprechende Beschlüsse des Ministerrats müssen allerdings einstimmig sein.

Drei Säulen-Modell
Häufig wird zur plastischen Darstellung der EU das Bild einer Tempelkonstruktion verwendet. Das Dach, das aus den “Gemeinsamen Bestimmungen” (Art. 1-6 EU-Vertrag) und den “Schlussbestimmungen” (Art. 46-53 EU-Vertrag) besteht, wird von drei Säulen getragen:
1. Die EG (als Sammelbegriff für die drei ursprünglichen Europäischen Gemeinschaften EWG, EGKS und EURATOM)
2. Der Zusammenarbeit im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
3. Die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZ)


E


F

Freizügigkeit
Arbeitnehmer und Selbständige aus EU-Staaten haben das Recht, in jedem EU-Land ohne jede Beschränkung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unter gleichen Bedingungen wie einheimische Arbeitskräfte tätig zu sein, zu leben und in den Genuss der sozialen Vergünstigungen des Aufenthaltsorts zu kommen (Art. 48 EGV). Mit der Vollendung des Binnenmarktes kann jeder Unionsbürger innerhalb der Europäischen Union dort leben, arbeiten oder seinen Lebensabend verbringen, wo er will. Um den Missbrauch der weiterhin national geregelten Sozialsysteme zu vermeiden, gilt das Recht auf Freizügigkeit noch nicht für diejenigen, die auf staatliche Hilfeleistungen angewiesen sind. Die Nichtdiskriminierung der EU-Bürger umfasst auch die unkontrollierte Einreise in jeden Staat der EU.


G

Gesetzgebung
Lange Jahre hatte der Ministerrat bei der Gesetzgebung auf EU-Ebene klar das Sagen. Die wachsende Bedeutung des Europäischen Parlaments macht sich in den letzten zehn Jahren dadurch bemerkbar, dass dem Rat immer mehr die alleinige Entscheidungskompetenz beschnitten wird. Die Möglichkeit, in der EU gesetzliche Maßnahmen zu initiieren, besitzt allein das dritte der zentralen EU-Organe, die EU-Kommission. Beschließen müssen die EU-Verordnungen oder -Richtlinien dann, je nach Gegenstand in unterschiedlichen Verfahren, das Parlament und der Rat. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen haben zudem im Rahmen der Gesetzgebung beratende Funktion.

Grünbücher
Die von der EU-Kommission veröffentlichten Grünbücher sollen auf europäischer Ebene eine Debatte über grundlegende politische Ziele in bestimmten Bereichen (z.B. Sozialpolitik, einheitliche Währung, Fernmeldewesen) in Gang setzen. Die durch ein Grünbuch eingeleiteten Konsultationen können die Veröffentlichung eines Weißbuchs zur Folge haben, in dem konkrete Maßnahmen für ein gemeinschaftliches Vorgehen vorgeschlagen werden.


H

Haushalt
Die EU-Haushaltsmittel werden, im Gegensatz zu den Mitteln der nationalen Haushalte, von den Mitgliedsstaaten erhoben und der EU zur Verfügung gestellt. Die EU darf keine Steuern erheben und auch keine Schulden machen, um Haushaltslöcher zu stopfen. Der Entwurf für jeweils ein Haushaltsjahr wird von der EU-Kommission aufgestellt und vom Europäschen Parlament verabschiedet. In den Haushaltsausgaben dominiert die Agrarpolitik, die fast die Hälfte des Etats verbraucht.


I/J

Initiativrecht
Europäische Rechtsakte innerhalb der “ersten Säule” können nur von der EU-Kommission auf den Weg gebracht werden. Ausnahmen bilden diejenigen Verordnungen und Entscheidungen, die seit 1999 in den Kompetenzbereich der Zentralbank gefallen sind. Das Europäische Parlament hat zudem das Recht, die Kommission mit so genannten Initiativberichten aufzufordern, in einer Angelegenheit tätig zu werden. Vom Initiativrecht der Kommission grundsätzlich ausgenommen sind Gemeinsame Außen-, und Sicherheitspolitik und Innen- und Justizpolitik.


K

Kohäsionsfonds
Der Kohäsionsfonds finanziert Vorhaben aus den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur. Er kommt den Mitgliedsstaaten zugute, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt weniger als 90% des EU-Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt (seit 1993: Irland, Griechenland, Spanien, Portugal) und verfolgt das Ziel, die Ungleichheiten zwischen den einzelnen Volkswirtschaften der EU zu verringern – und so die Kohäsion (das “Zusammenhaften”) zu fördern. Für den Zeitraum 2000-2006 ist der Kohäsionsfonds mit 18 Mrd. € ausgestattet.

Konvergenzkriterien
Sie sind die Kriterien, die im Vertrag von Maastricht als Voraussetzung zur Teilnahme eines Landes an der Wirtschafts- und Währungsunion aufgestellt wurden. Die vier Konvergenzkriterien im einzelnen sind:

  • Preisstabilität
    Die Preissteigerungsrate (Inflation) darf 1,5 Prozent des Durchschnitts der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten nicht überschreiten.
  • Wechselkursstabilität
    An der Währungsunion dürfen nur jene Mitgliedsstaaten teilnehmen, die mindestens 2 Jahre lang vor der Konvergenzprüfung am Europäischen Wechselkurssystem (EWS) mit normaler Bandbreite ohne starke Spannungen teilgenommen haben.
  • Haushaltsdisziplin
    Die Neuverschuldung des öffentlichen Haushalts darf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen. Außerdem darf der gesamte Schuldenstand der öffentlichen Hand darf nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts betragen.
  • Zinsniveau
    Die langfristigen Zinsen müssen auf einem ausreichend niedrigen Niveau sein und dürfen höchstens zwei Prozent höher ausfallen als in den drei stabilsten EU-Ländern.

Kopenhagener Kriterien
Um der Europäischen Union beitreten zu können, müssen die beitrittswilligen Länder eine Reihe politischer und wirtschaftlicher Voraussetzungen erfüllen, die der Europäische Rat 1993 in Kopenhagen festgelegt hat. Diese “Kopenhagener Kriterien” sind:

  • institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten;
  • eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;
  • die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen zu können.

L

Leader
Die französische Abkürzung LEADER bedeutet übersetzt “Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft”. LEADER bezeichnet eine EU-Initiative im Rahmen der Strukturfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums. Die zweite Phase dieses Programms war 1994-1999 mit einem Etat von 1,4 Mrd. ECU ausgestattet. Seit 2000 läuft die Gemeinschaftsinitiative LEADER+. Sie eine von vier Initiativen, die im Zeitraum 2000-2006 im Rahmen der Strukturfonds durchgeführt werden. Insgesamt stellt die EU in diesem Zeitraum für LEADER+ über 2 Mrd. € aus dem Agrarhaushalt zur Verfügung.

Leonardo
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der berufliche Aus- und Weiterbildung ist der Inhalt des LEONARDO-Programms. Die EU unterstützt damit Ausbildungspartnerschaften und grenzüberschreitende Pilotobjekte zwischen Einrichtungen der beruflichen Bildung, Behörden, Unternehmen und Universitäten.

Lissabon-Strategie
Die Lissabon-Strategie ist ein Plan mit dem die EU ihre globale Wettbewerbsfähigkeit grundlegend verbessern will. Der Europäische Rat hat im März 2000 auf dem Gipfel von Lissabon einen umfangreichen Maßnahmenkatalog für die Bereiche Wirtschaft, Soziales und Umwelt beschlossen, mit dem die EU bis 2010 zum weltweit dynamischsten Wirtschaftsraum werden soll. Um dieses Ziel möglichst konkret zu verfolgen, werden die Fortschritte auf jeder Frühjahrstagung des Europäischen Rates und in jedem Frühjahrsbericht der Kommission bewertet und die nächsten Schritte eingeleitet.


M

Ministerrat
Der Ministerrat, oder kurz (und offiziell korrekt): der Rat, setzt sich aus den jeweiligen Fachministern der 15 EU-Mitgliedsstaaten zusammen. Er kann in 23 Varianten auftreten, z.B. alle Landwirtschaftsminister, alle Finanzminister. Hervorzuheben ist der so genannte Allgemeine Rat, der sich aus den 15 Außenministern zusammensetzt. Aber Vorsicht: Leicht verwechselt man den Rat der Europäischen Union, so der offizielle Titel, mit dem Europäischen Rat oder dem Europarat. Der Ministerrat ist zusammen mit dem Europäischen Parlament das zentrale Gesetzgebungsorgan der EU, er artikuliert und diskutiert die nationalen Interessen und ist deshalb nach wie vor das mächtigste Organ der EU. Die Stimmen, über die die Mitgliedsstaaten bei Beschlüssen des Rats verfügen, sind nach ihrer Größe gewichtet. Beschlüsse des Rats können vielfach mit qualifizierter Mehrheit, müssen zum Teil aber noch einstimmig getroffen werden, was jeder einzelnen Regierung ein Veto ermöglicht.

Mitentscheidungsverfahren
Durch das im Vertrag von Maastricht eingeführte Mitentscheidungsverfahren erhält das Europäische Parlament einen Zuwachs an Kompetenzen. Gesetze kommen nach einem mehrstufigen Verfahren zwischen dem Ministerrat und dem EU-Parlament zustande. Besteht nach der zweiten Lesung im Parlament noch Uneinigkeit mit dem Rat, dann kann dieser einen paritätische besetzten Vermittlungsausschuss einberufen. Kommt auch hier keine Einigung zustande, kann der Rat gegen den Willen des Parlaments keinen Rechtsakt erlassen.


N

Normung
Um grenzüberschreitend wirtschaftlich möglichst störungsfrei zusammenarbeiten zu können, müssen viele Hindernisse in Form nationaler Normen überwunden werden. Deshalb existiert in der EU ein System für Europäische Normen (EN). Sie werden vom Europäischen Komitee für Normung erarbeitet. Nach den Vorgaben des Normungskomitees legt die EU-Kommission ihren Richtlinienvorschlag fest. Wenn dieser das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, ersetzt die EN die bis dahin gültigen nationalen Normen. Euronormen gelten besonders für Industriemaschinen, Bauprodukte und Elektrogeräte.


O

Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Die 1961 gegründete Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organization for Economic Cooperation and Development) ist eine Organisation der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit marktwirtschaftlich organisierter Industriestaaten. Ihr Hauptziel liegt in der Koordinierung der Wirtschafts-, Handels- und Entwicklungspolitik. Alle EU-Staaten sind Mitglieder der OECD.


P

Politik des leeren Stuhls
Von Juli 1965 bis Januar 1966 boykottierte die französische Regierung die Sitzungen des Ministerrats. Dies lähmte die politischen Entscheidungsprozesse der europäischen Institutionen und stürzte die damalige EG in eine tiefe Krise. Mit dieser Politik des leeren Stuhls, die auf Weisung des Staatspräsidenten Charles de Gaulle zustande gekommen war. protestierte Frankreich gegen die bevor stehende Einführung der qualifizierten Mehrheit als Abstimmungsprinzip im Rat. Der Luxemburger Kompromiss vom Januar 1966 beendete schließlich diese ungewöhnliche Form der Politikverweigerung.


Q

Qualifizierte Mehrheit
Der Ministerrat entscheidet entweder einstimmig, mit einfacher oder mit qualifizierter Mehrheit. Bei Abstimmungen mit einfacher Mehrheit hat jedes Land eine Stimme. Bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit haben Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Italien je 10, Spanien 8, Belgien, die Niederlande, Griechenland und Portugal je 5, Österreich und Schweden je 4, Dänemark, Finnland und Irland je 3 und Luxemburg 2 Stimmen. Beschlüsse kommen zustande, wenn es mindestens 62 (von 87) Stimmen für einen Beschluss gibt. Die Fälle der Abstimmungen mit Mehrheitsentscheidung sind in den vergangenen Jahren durch neue Bestimmungen (EEA, EU-Vertrag) stetig gestiegen.


R

Ratspräsidentschaft
Dies ist der gängigste Begriff für die Präsidentschaft der EU und meint den Vorsitz in der Europäischen Union, der alle sechs Monate auf ein anderes Mitgliedsland wechselt. Die Regierungsmitglieder des Landes, das die Präsidentschaft innehat, bestimmen die Tagesordnung und leiten die Sitzungen des Ministerrats. Da sie die EU bei offiziellen Anlässen innerhalb und außerhalb repräsentieren, arbeitet das Mitgliedsland mit seinem Vorgänger und seinem Nachfolger in der Präsidentschaft zusammen; sie bilden die so genannte Troika.

Regierungskonferenz
Bezeichnung für eine Konferenz der EU-Mitgliedsstaaten zur Ausarbeitung grundlegender Änderungen zu den zentralen Verträgen der EU. Die Regierungskonferenz von 1991 hat den Vertrag von Maastricht, die Regierungskonferenz von 1996/97 hat den Vertrag von Amsterdam ausgearbeitet.

Richtlinie
Sie ist das wichtigste Mittel im Rahmen der EU-Gesetzgebung. Eine Richtlinie der EU ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist (in der Regel: alle), verbindlich. Allerdings bleibt den einzelnen Staaten die konkrete Wahl der Form und Mittel überlassen. Wenn sich ein Mitgliedstaat zu lange Zeit lässt, um eine Richtlinien in nationales Recht umzusetzen, kann die EU-Kommission es schließlich beim Europäischen Gerichtshof verklagen.

Römische Verträge
Die Römischen Verträge sind die Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG/Euratom) sowie deren Zusatzprotokolle. Sie wurden in Rom am 25. März 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Wichtigster Vertrag ist der EWG-Vertrag – seit 1993 umbenannt in EG-Vertrag. Die Römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.


S

Schengen-Abkommen
Die Schengen-Abkommen sind nicht im Rahmen der EU-weiten Gesetzgebung zustande gekommen, sondern es handelt sich um eine Sammlung 1985 geschlossener völkerrechtlicher Verträge zwischen einzelnen (nicht allen) EU-Mitgliedsstaaten. Als der Amsterdamer Vertrag 1997 in Kraft trat, wurden die im luxemburgischen Schengen vereinbarten Bestimmungen in den Rechtsrahmen der Europäischen Union einbezogen. Das Abkommen beinhaltet den Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Staatsgrenzen, d.h. es regelt zum Beispiel ob Unionsbürger an den Binnengrenzen ihren Ausweis zeigen müssen, welche Reisefreiheiten bzw. Aufenthaltsrechte Personen aus Drittstaaten haben oder welchen Modalitäten die grenzübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit folgt.

Schuman-Plan
Der am 9. Mai 1950 vom französischen Außenminister Robert Schuman vorgelegte Plan war der Anstoß zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Mehrere Interessen wurden dadurch verwirklicht: Während Frankreich ein Interesse hatte, die deutsche Kohle- und Stahlindustrie unter eine gemeinsame Kontrolle zu stellen, um die Möglichkeit eines Krieges zukünftig auszuschließen, nutzte die noch nicht souveräne Bundesrepublik Deutschland die Chance, als gleichberechtigtes Mitglied unter den sechs Mitgliedern anerkannt zu werden, sowie die Möglichkeit der Aussöhnung, die sich aus einer solchen Zusammenarbeit ergibt. Der 9. Mai ist in Erinnerung daran der offizielle Europatag.

Stabilitäts- und Wachstumspakt
Meist wird vereinfacht vom Stabilitätspakt gesprochen; er wurde für die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ausgehandelt, und soll sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten auch nach Einführung des Euro ihre Bemühungen um Haushaltsdisziplin fortsetzen. Zudem sieht der Pakt vor, dass der Ministerrat Sanktionen verhängen kann, wenn ein Euro-Mitgliedstaat nicht die erforderlichen Schritte zur Behebung seines übermäßigen Defizits unternimmt. Nachdem u.a. Deutschland und Frankreich mit den Vorgaben des Pakts in Konflikt kamen, entwickelte sich eine politische Diskussion um den Stellenwert des Pakts in Zeiten der wirtschaftlichen Krise.

Ständige Vertretung
Die Bundesregierung ist in Brüssel zweifach präsent: Zum einen mit der deutschen Botschaft in Belgien, zum anderen mit einer Ständigen Vertretung. Sie pflegt die Verbindungen des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien zu den Organen der EU. Der Leiter der Ständigen Vertretung vertritt Deutschland im Ausschuss der Ständigen Vertreter.

Strukturfonds
Um das Wohlstandsgefälle zwischen den armen und reichen Regionen anzugleichen, unterstützt die EU Aufbau-Projekte in unterentwickelten und von Wirtschaftskrisen betroffenen Gebieten in den Mitgliedstaaten. Über die Verteilung der finanziellen Mittel und die Höhe der Ausgaben waltet die EU-Kommission. Hauptinstrument dieser Politik sind die vier Strukturfonds:

  • Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Der Europäische Sozialfonds (ESF)
  • Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)
  • Das Finanzierungsinstrument für die Fischerei (FIAF)

Subsidiarität
Dieses Prinzip besagt, dass politische Entscheidungen auf einer möglichst bürgernahen Ebene zu treffen sind. Dabei ist jeweils zu prüfen, ob ein Vorgehen auf gemeinschaftlicher EU-Ebene angesichts der nationalen, regionalen oder lokalen Handlungsmöglichkeiten wirklich gerechtfertigt ist. Konkret heißt das: Probleme, die vor Ort gelöst werden können, sollen ohne Einmischung der EU von den Verantwortlichen dort bewältigt werden. Der Ministerrat legt als letzte Entscheidungsinstanz allerdings selbst fest, wo die seiner Überzeugung nach bestmögliche Verantwortungs- und Handlungsebene für die jeweils anstehende Aufgabe liegt.

Subventionen
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Subventionen: Zum einen Finanzhilfen, die aktiv einem Nutznießer zufließen, zum anderen Einsparungen, die ein Nutznießer dadurch hat, dass er weniger zahlen muss, weil z.B. das Finanzministerium darauf verzichtet, eine bestimmte Abgabe bei ihm einzutreiben. Diese Arten der Begünstigungen von Unternehmen oder ganzen Branchen werden von der öffentlichen Hand (sei es ein Staat oder die EU) gewährt, um bestimmte wirtschaftspolitische Ziele zu erreichen. So werden Subventionen etwa zur Erhaltung von Betrieben oder ganzen Wirtschaftszweigen gewährt. Die Förderung durch wettbewerbsverzerrende Subventionen ist innerhalb der EU untersagt. Ausnahmen beziehen sich auf die Verbesserung der sozial-, struktur- und regionalpolitischen Situation innerhalb der EU. Da Subventionen den Freihandel behindern, wird weltweit, besonders in der WTO, der Subventionsabbau angestrebt.


T

Transeuropäische Netze (TEN)
Damit der Europäische Binnenmarkt optimal funktionieren kann, braucht die EU auch eine gemeinsame leistungsfähige Infrastruktur. Deshalb trägt die EU zum Ausbau so genannter Transeuropäischer Netze bei. Dieser Ausdruck umfasst grenzüberschreitende Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Energie, Telekommunikation und Umwelt. Die Maßnahmen sollen die ‘Interoperabilität’ (gemeinsame Standards, internationale Ausrichtung) der nationalen Netze und den Zugang dazu fördern.

Troika
Um im Rahmen der Ratspräsidentschaft den Erfahrungsaustausch zwischen aufeinander folgenden Präsidentschaften zu verbessern aber auch um in der außenpolitischen Vertretung mit mehr Gewicht auftreten zu können, arbeitet das jeweilige Präsidentschaftsland mit seinem Vorgänger und seinem Nachfolger in der so genannten Troika (russ.: Dreiergespann) zusammen. Seit dem Amsterdamer Vertrag hat sich dieses klassische System jedoch dahin gehend geändert, dass das Vorgänger-Land nun wegfällt und an seine Stelle der Hohe Vertreter für die GASP Teil der Troika wird.


U

Unionsbürgerschaft
Wer Staatsangehöriger in einem der EU-Staaten ist, hat automatisch und ohne weiteres Antragsformular auch die Unionsbürgerschaft inne. Es hat das Recht, sich im gesamten Gebiet der Union frei zu bewegen und aufzuhalten; das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen sowie bei der Europawahl in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat; das Recht sich in Ländern außerhalb der EU an die Botschaft oder das Konsulat eines anderen EU-Staats wenden, wenn sein eigenes Land dort diplomatisch nicht vertreten ist; das Petitionsrecht und das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden.


V

Vetorecht
Jeder Mitgliedstaat der EU hat prinzipiell das Recht, die Verabschiedung eines Gesetzes auf EU-Ebene im Ministerrat zu blockieren. Denn in der Regel müssen Beschlüsse dort einstimmig erfolgen. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss das Vetorecht. War ursprünglich bei fast allen Ratsbeschlüssen Einstimmigkeit erforderlich, so steigt der Anteil der Entscheidungen, bei denen durch die Abstimmungsformen mit einfacher bzw. qualifizierter Mehrheit einzelne Länder Gefahr laufen, überstimmt zu werden, kontinuierlich an.

Vertrag von Amsterdam
Durch den am 1. Mai 1999 in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag wird die Innen- und Justizpolitik auf europäischer Ebene weit reichend verändert. Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik werden vergemeinschaftet. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird ausgebaut, soll aber in jedem Fall eigenständig bleiben. Vor allem das Europäische Parlament profitiert von diesem Vertrag, da das Mitentscheidungsverfahren stark ausgeweitet wird.


W

Wahlrecht
Jeder EU-Bürger hat das Recht, in seinem Herkunftsland oder in dem Mitgliedstaat, in dem er wohnt, bei kommunalen Wahlen aktiv und passiv das Wahlrecht auszuüben sowie bei der Europawahl seine Stimme abzugeben. Für alle anderen (nationalen) Wahlen gelten dagegen die nationalen Gesetze, und die erlauben es in der Regel nicht, z.B. als Italiener, der in Deutschland lebt, dort auch den Bundestag mit zu wählen.

Weißbücher
Die von der EU-Kommission herausgegebenen Grün- und Weißbücher, auch ‘Konsultationsdokumente’ genannt, sind nicht als Rechtsakte, sondern vielmehr als Diskussionsgrundlage zu verstehen. Weißbücher enthalten eine Bestandsaufnahme zu bestimmten Problemfeldern in den Mitgliedstaaten und grundsätzliche Vorschläge zur Entwicklung der Gemeinschaftspolitik in einem bestimmten Bereich. Häufig knüpfen sie dabei an ein Grünbuch an, das jeweils einen Konsultationsprozess auf europäischer Ebene in Gang gesetzt hat. Aus einem Weißbuch kann ein Aktionsprogramm der EU für den betreffenden Bereich entstehen. Als Beispiele seien genannt die Weißbücher zur Vollendung des Binnenmarktes und zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung.

Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU ist als Berater der EU-Kommission und des Rates im EG-Vertrag vorgesehen. Als Vertreter von sozialen und ökonomischen Interessen der Mitgliedstaaten hat er zum einen partizipativen Charakter, zum anderen soll seine Fachkompetenz zur Entscheidungsfindung in der EU beitragen. Da seine Stellungnahmen, wie bei Beratern üblich, jedoch unverbindlich sind, gelingt die Durchsetzung der Interessen der verschiedenen Gruppen nur sehr begrenzt.

Wirtschaft- und Währungsunion (WWU)
Die WWU, wie sie in der Präambel zum EU-Vertrag entworfen ist, umfasst einen einheitlichen Markt mit freiem Güter-, Kapital- und Personenverkehr, eine gemeinsame Wettbewerbspolitik und Verfahren für eine der Wirtschaftspolitik. Sie ist mit dem Europäischen Binnenmarkt bereits seit 1992 im wesentlichen realisiert. Die Anfang 1999 vollendete Währungsunion beinhaltet eine vergemeinschaftete Geldpolitik durch das Europäische System der Zentralbanken und die Einführung des Euro als gemeinsame Währung der teilnehmenden Länder.


Z

Ziel-1-2-3-Gebiete
Auch wenn der Begriff es nahe legt, geht es hierbei nicht um drei verschiedene Ziele, denn die Regionalpolitik der EU hat vor allem ein Ziel: durch Fördermaßnahmen die Ungleichgewichte zwischen ihren einzelnen Regionen auszugleichen. Dabei werden in drei Kategorien förderbedürftige Gebiete identifiziert – und finanziell aus den so genannten Strukturfonds unterstützt.
Als Ziel-1-Gebiet werden die Regionen der EU bezeichnet, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt. 2 von 3 Euros aus den Strukturfonds werden eingesetzt, um den Entwicklungsrückstand dieser Ziel-1-Gebiete zu verringern.
Als Ziel-2-Gebiet werden Regionen bezeichnet, in denen “verschiedene sozioökonomische Probleme” in den Bereichen Industrie und Dienstleistungen herrschen. Auch ländliche und städtische Problemgebiete sowie von der Fischerei abhängige Krisengebiete fallen in die Ziel-2-Förderkategorie.
Etwas verwirrend wird es beim Begriff Ziel-3-Gebiet. Denn hier geht es um Investitionen in “Humankapital”: Mit den Fördermitteln werden besonders marode Ausbildungs- und Beschäftigungssysteme modernisiert – was nicht unbedingt eine regionale Angelegenheit ist. Jedenfalls dürfen Ziel-1-Gebiete hier nicht noch mal die Hand aufhalten.

Zollunion
In einer Zollunion fallen die Binnenzölle zwischen den einzelnen Mitgliedern weg. Im Unterschied zur Freihandelszone kann bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern kein Mitgliedsland eigene Zölle erheben, statt dessen werden einheitliche Außenzölle erhoben.

Zustimmungsverfahren
Diese aus Sicht des Europäischen Parlaments mächtigste Variante wird in der EU-Gesetzgebung nur in Sonderfällen, etwa bei Abkommen mit Drittländern, angewandt. Dann prüft das EP einen ihm vom Rat zugeleiteten Rechtsentwurf. Es beschließt mit absoluter Mehrheit über die Genehmigung (ohne die Möglichkeit, den Entwurf zu ändern).

*Quelle: europa-digital.de

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