Absolute Mehrheit
Im Rahmen der EU-Organe ist sie speziell im EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Parlament von Bedeutung. Um die Entscheidungsbefugnisse des Parlaments im vollen Umfang in Anspruch zu nehmen, muss mehr als die HÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂälfte der 626 EP-Abgeordneten (also mindestens 314) gemeinsam fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür einen Vorschlag stimmen. Mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder kann das EP unter anderem ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂnderungsantrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäge im Mitentscheidungsverfahren beschlieÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂen oder der Aufnahme eines Staates in die EU zuzustimmen. FÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür die Ablehnung des EU-Haushalts oder ein Misstrauensvotum gegen die EU-Kommission reicht aber auch die absolute Mehrheit nicht, sondern nur eine Zweidrittel-Mehrheit.
Amtssprachen
Die Institutionen der EU haben elf gleich berechtigte Amtssprachen: Spanisch, DÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, FranzÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂösisch, Italienisch, NiederlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändisch, Portugiesisch, Finnisch und Schwedisch. Jeder Rechtsakt der EU wird in alle Amtssprachen ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂübersetzt. Mehr als jeder fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂünfte EU-Bedienstete ist im Sprachendienst beschÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäftigt. Im Unterschied zu den Amtssprachen sind die Arbeitssprachen zu sehen, die unterhalb der Ministerebene die Arbeit der EU prÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂägen, offiziell sind dies Englisch, FranzÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂösisch und Deutsch.
AuÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂenpolitik
Erst mit der Einheitlichen EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Akte wurde 1987 das Ziel einer Gemeinsamen AuÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂenpolitik formuliert und in Form der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) praktiziert.
Der Vertrag von Maastricht erweiterte die auÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂenpolitische Zusammenarbeit um den sicherheitspolitischen Aspekt (Gemeinsame AuÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂen- und Sicherheitspolitik, GASP) und schuf verbindliche Regelungen fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür gemeinsame Aktionen. Der Vertrag von Amsterdam verpflichtet die Mitgliedstaaten in der AuÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂenpolitik von einer zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zu einer tatsÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂächlichen gemeinsamen Politik zu kommen.
Ausschuss der Regionen (AdR)
Die Vertretung der europÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Regionen ist ein offizielles Beratungsgremium im EU-GefÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüge. Der AdR wurde mit dem Vertrag von Maastricht festgeschrieben und arbeitet seit 1994. Er besteht aus 222 Mitgliedern, die der Ministerrat auf Vorschlag der EU-Staaten auf vier Jahre ernennt. Es handelt sich um gewÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂählte Vertreter aus den Kommunen und Regionen aus den LÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändern der Gemeinschaft. Die deutschen BundeslÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂänder, Landkreise, StÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂädte und Gemeinden stellen 24 Mitglieder. Obligatorisch muss beim AdR eine Stellungnahme eingeholt werden, wenn es sich um die Themen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheitswesen handelt. Zur Ausarbeitung der Stellungnahmen hat der AdR neun Fachkommissionen eingerichtet.
Beitrittskandidat
Ein Land, das den Beitritt zur EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Union mit Bezug auf Artikel 49 des EU-Vertrags beim Ministerrat offiziell beantragt hat, wird als Beitrittskandidat (oder auch: ÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂbeitrittswilliger StaatÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂ) bezeichnet, so lange der Antrag nicht abgelehnt bzw. der Beitritt vollzogen ist.
ZunÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂächst wird der Antrag von der Kommission geprÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüft, die fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür ihre Stellungnahme den Beitrittskandidaten auf Herz und Nieren prÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüft. Auf dieser Grundlage formuliert der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische Rat die politischen Zielvorstellungen fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür den Beitritt und beschlieÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂt der Rat, nach Beratungen mit Kommission und Parlament, wann die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden kÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂönnen. Zum Abschluss der Verhandlungen werden die Aufnahmebedingungen und Anpassungsverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Beitrittskandidaten im Beitrittsvertrag fixiert. Und dann mÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüssen nur noch das EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische Parlament, die bisherigen Mitgliedstaaten und der Beitrittskandidat selbst (ghÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäufig in einem Referendum) zustimmen, schon haben wir ein frisch gebackenes EU-Mitglied. Vom Antrag bis zum Beitritt vergehen in der Regel fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂünf bis zehn Jahre.
Berichterstatter
Zu jedem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission kann das EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische Parlament ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂnderungsvorschlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäge einbringen. Hierzu wird im zustÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändigen Ausschuss, dem so genannten ÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂfederfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂührenden AusschussÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂ, ein Bericht verfasst, auf dessen Grundlage spÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäter das Plenum entscheidet. Die Vergabe der Berichte innerhalb der AusschÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüsse, d.h. zwischen den Fraktionen und den am Thema interessierten Abgeordneten, erfolgt mit Hilfe eines ausgeklÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂügelten Punktesystems.
Wer zum Berichterstatter ernannt wird, bereitet einen Berichtsentwurf fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür den Ausschuss vor, zu dem jeder Abgeordnete ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂnderungsvorschlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäge einbringen kann, ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüber die im Ausschuss abgestimmt wird. Die anderen Fraktionen ernennen hÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäufig einen ÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂSchatten-BerichterstatterÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂ, der fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür seine Fraktion das Thema intensiv begleitet und die Entscheidungsfindung in der Fraktion und ggf. mit anderen Fraktionen abstimmt.
Binnenmarkt
Seit dem 1.1.1993 besteht innerhalb der EG der Binnenmarkt. Der Begriff bezeichnet einen Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, der sich im Fall der EG durch die vier Grundfreiheiten auszeichnet: freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital
Er wurde durch den Gemeinsamen Markt vorbereitet und durch Verabschiedung eines BÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂündels von EG-MaÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂnahmen bis 1.1.1993 im wesentlichen verwirklicht.
Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess kennzeichnet eine weit reichende Reform des europÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Hochschulsystems. Ziel ist es, einen einheitlichen europÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Hochschulraum bis 2010 zu schaffen. AuÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂerdem soll die WettbewerbsfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂähigkeit Europas als Bildungsstandort weltweit gestÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂärkt werden. Die ErklÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂärung von Bologna, die den Prozess einlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäutete, wurde im Juni 1999 von 29 europÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Bildungsministern unterzeichnet. Folgende ReformansÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂätze stehen dabei im Mittelpunkt: Schaffung eines Systems leicht verstÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändlicher und vergleichbarer AbschlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüsse, Schaffung eines zweistufiges Systems von StudienabschlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüssen, EinfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂührung eines Leistungspunktesystems, Beseitigung von MobilitÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂätshemmnissen, FÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂörderung der europÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Dimension in der Hochschulausbildung.
CHARTA der Grundrechte der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Union
Das EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische Parlament, der Rat und die Kommission proklamieren feierlich den folgenden Text als Charta der Grundrechte der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Union
Diskriminierungsverbot
Durch den Vertrag von Amsterdam ist das Diskriminierungsverbot als einer der GrundsÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂätze der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Union neu definiert: Nun kann die Gemeinschaft ÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂgeeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus GrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂünden des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen ZugehÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂörigkeit, der Religion oder des Glaubens, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂämpfen.ÃÂâÃÂÃÂÃÂàEntsprechende BeschlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüsse des Ministerrats mÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüssen allerdings einstimmig sein.
Drei SÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäulen-Modell
HÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäufig wird zur plastischen Darstellung der EU das Bild einer Tempelkonstruktion verwendet. Das Dach, das aus den ÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂGemeinsamen BestimmungenÃÂâÃÂÃÂÃÂà(Art. 1-6 EU-Vertrag) und den ÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂSchlussbestimmungenÃÂâÃÂÃÂÃÂà(Art. 46-53 EU-Vertrag) besteht, wird von drei SÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäulen getragen:
1. Die EG (als Sammelbegriff fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür die drei ursprÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂünglichen EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Gemeinschaften EWG, EGKS und EURATOM)
2. Der Zusammenarbeit im Bereich der gemeinsamen AuÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂen- und Sicherheitspolitik (GASP)
3. Die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZ)
FreizÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂügigkeit
Arbeitnehmer und SelbstÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändige aus EU-Staaten haben das Recht, in jedem EU-Land ohne jede BeschrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂänkung aufgrund ihrer StaatsangehÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂörigkeit unter gleichen Bedingungen wie einheimische ArbeitskrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäfte tÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂätig zu sein, zu leben und in den Genuss der sozialen VergÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂünstigungen des Aufenthaltsorts zu kommen (Art. 48 EGV). Mit der Vollendung des Binnenmarktes kann jeder UnionsbÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂürger innerhalb der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Union dort leben, arbeiten oder seinen Lebensabend verbringen, wo er will. Um den Missbrauch der weiterhin national geregelten Sozialsysteme zu vermeiden, gilt das Recht auf FreizÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂügigkeit noch nicht fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür diejenigen, die auf staatliche Hilfeleistungen angewiesen sind. Die Nichtdiskriminierung der EU-BÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂürger umfasst auch die unkontrollierte Einreise in jeden Staat der EU.
Gesetzgebung
Lange Jahre hatte der Ministerrat bei der Gesetzgebung auf EU-Ebene klar das Sagen. Die wachsende Bedeutung des EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Parlaments macht sich in den letzten zehn Jahren dadurch bemerkbar, dass dem Rat immer mehr die alleinige Entscheidungskompetenz beschnitten wird. Die MÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöglichkeit, in der EU gesetzliche MaÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂnahmen zu initiieren, besitzt allein das dritte der zentralen EU-Organe, die EU-Kommission. BeschlieÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂen mÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüssen die EU-Verordnungen oder -Richtlinien dann, je nach Gegenstand in unterschiedlichen Verfahren, das Parlament und der Rat. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen haben zudem im Rahmen der Gesetzgebung beratende Funktion.
GrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂünbÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂücher
Die von der EU-Kommission verÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöffentlichten GrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂünbÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂücher sollen auf europÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischer Ebene eine Debatte ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüber grundlegende politische Ziele in bestimmten Bereichen (z.B. Sozialpolitik, einheitliche WÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂährung, Fernmeldewesen) in Gang setzen. Die durch ein GrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂünbuch eingeleiteten Konsultationen kÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂönnen die VerÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöffentlichung eines WeiÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂbuchs zur Folge haben, in dem konkrete MaÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂnahmen fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür ein gemeinschaftliches Vorgehen vorgeschlagen werden.
Haushalt
Die EU-Haushaltsmittel werden, im Gegensatz zu den Mitteln der nationalen Haushalte, von den Mitgliedsstaaten erhoben und der EU zur VerfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂügung gestellt. Die EU darf keine Steuern erheben und auch keine Schulden machen, um HaushaltslÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöcher zu stopfen. Der Entwurf fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür jeweils ein Haushaltsjahr wird von der EU-Kommission aufgestellt und vom EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäschen Parlament verabschiedet. In den Haushaltsausgaben dominiert die Agrarpolitik, die fast die HÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂälfte des Etats verbraucht.
Initiativrecht
EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische Rechtsakte innerhalb der ÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂersten SÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäuleÃÂâÃÂÃÂÃÂàkÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂönnen nur von der EU-Kommission auf den Weg gebracht werden. Ausnahmen bilden diejenigen Verordnungen und Entscheidungen, die seit 1999 in den Kompetenzbereich der Zentralbank gefallen sind. Das EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische Parlament hat zudem das Recht, die Kommission mit so genannten Initiativberichten aufzufordern, in einer Angelegenheit tÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂätig zu werden. Vom Initiativrecht der Kommission grundsÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂätzlich ausgenommen sind Gemeinsame AuÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂen-, und Sicherheitspolitik und Innen- und Justizpolitik.
KohÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäsionsfonds
Der KohÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäsionsfonds finanziert Vorhaben aus den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur. Er kommt den Mitgliedsstaaten zugute, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt weniger als 90% des EU-Gemeinschaftsdurchschnitts betrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂägt (seit 1993: Irland, Griechenland, Spanien, Portugal) und verfolgt das Ziel, die Ungleichheiten zwischen den einzelnen Volkswirtschaften der EU zu verringern ÃÂâÃÂÃÂÃÂàund so die KohÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäsion (das ÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂZusammenhaftenÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂ) zu fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂördern. FÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür den Zeitraum 2000-2006 ist der KohÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäsionsfonds mit 18 Mrd. ÃÂÃÂÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂì ausgestattet.
Konvergenzkriterien
Sie sind die Kriterien, die im Vertrag von Maastricht als Voraussetzung zur Teilnahme eines Landes an der Wirtschafts- und WÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂährungsunion aufgestellt wurden. Die vier Konvergenzkriterien im einzelnen sind:
Kopenhagener Kriterien
Um der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Union beitreten zu kÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂönnen, mÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüssen die beitrittswilligen LÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂänder eine Reihe politischer und wirtschaftlicher Voraussetzungen erfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüllen, die der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische Rat 1993 in Kopenhagen festgelegt hat. Diese ÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂKopenhagener KriterienÃÂâÃÂÃÂÃÂàsind:
Leader
Die franzÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂösische AbkÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂürzung LEADER bedeutet ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂübersetzt ÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂVerbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der lÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändlichen WirtschaftÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂ. LEADER bezeichnet eine EU-Initiative im Rahmen der Strukturfonds zur Entwicklung des lÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändlichen Raums. Die zweite Phase dieses Programms war 1994-1999 mit einem Etat von 1,4 Mrd. ECU ausgestattet. Seit 2000 lÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäuft die Gemeinschaftsinitiative LEADER+. Sie eine von vier Initiativen, die im Zeitraum 2000-2006 im Rahmen der Strukturfonds durchgefÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂührt werden. Insgesamt stellt die EU in diesem Zeitraum fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür LEADER+ ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüber 2 Mrd. ÃÂÃÂÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂì aus dem Agrarhaushalt zur VerfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂügung.
Leonardo
Die grenzÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüberschreitende Zusammenarbeit in der berufliche Aus- und Weiterbildung ist der Inhalt des LEONARDO-Programms. Die EU unterstÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂützt damit Ausbildungspartnerschaften und grenzÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüberschreitende Pilotobjekte zwischen Einrichtungen der beruflichen Bildung, BehÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂörden, Unternehmen und UniversitÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäten.
Lissabon-Strategie
Die Lissabon-Strategie ist ein Plan mit dem die EU ihre globale WettbewerbsfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂähigkeit grundlegend verbessern will. Der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische Rat hat im MÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂärz 2000 auf dem Gipfel von Lissabon einen umfangreichen MaÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂnahmenkatalog fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür die Bereiche Wirtschaft, Soziales und Umwelt beschlossen, mit dem die EU bis 2010 zum weltweit dynamischsten Wirtschaftsraum werden soll. Um dieses Ziel mÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöglichst konkret zu verfolgen, werden die Fortschritte auf jeder FrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂühjahrstagung des EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Rates und in jedem FrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂühjahrsbericht der Kommission bewertet und die nÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂächsten Schritte eingeleitet.
Ministerrat
Der Ministerrat, oder kurz (und offiziell korrekt): der Rat, setzt sich aus den jeweiligen Fachministern der 15 EU-Mitgliedsstaaten zusammen. Er kann in 23 Varianten auftreten, z.B. alle Landwirtschaftsminister, alle Finanzminister. Hervorzuheben ist der so genannte Allgemeine Rat, der sich aus den 15 AuÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂenministern zusammensetzt. Aber Vorsicht: Leicht verwechselt man den Rat der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Union, so der offizielle Titel, mit dem EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Rat oder dem Europarat. Der Ministerrat ist zusammen mit dem EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Parlament das zentrale Gesetzgebungsorgan der EU, er artikuliert und diskutiert die nationalen Interessen und ist deshalb nach wie vor das mÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂächtigste Organ der EU. Die Stimmen, ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüber die die Mitgliedsstaaten bei BeschlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüssen des Rats verfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂügen, sind nach ihrer GrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂe gewichtet. BeschlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüsse des Rats kÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂönnen vielfach mit qualifizierter Mehrheit, mÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüssen zum Teil aber noch einstimmig getroffen werden, was jeder einzelnen Regierung ein Veto ermÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöglicht.
Mitentscheidungsverfahren
Durch das im Vertrag von Maastricht eingefÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂührte Mitentscheidungsverfahren erhÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂält das EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische Parlament einen Zuwachs an Kompetenzen. Gesetze kommen nach einem mehrstufigen Verfahren zwischen dem Ministerrat und dem EU-Parlament zustande. Besteht nach der zweiten Lesung im Parlament noch Uneinigkeit mit dem Rat, dann kann dieser einen paritÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂätische besetzten Vermittlungsausschuss einberufen. Kommt auch hier keine Einigung zustande, kann der Rat gegen den Willen des Parlaments keinen Rechtsakt erlassen.
Normung
Um grenzÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüberschreitend wirtschaftlich mÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöglichst stÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂörungsfrei zusammenarbeiten zu kÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂönnen, mÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüssen viele Hindernisse in Form nationaler Normen ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüberwunden werden. Deshalb existiert in der EU ein System fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische Normen (EN). Sie werden vom EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Komitee fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür Normung erarbeitet. Nach den Vorgaben des Normungskomitees legt die EU-Kommission ihren Richtlinienvorschlag fest. Wenn dieser das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, ersetzt die EN die bis dahin gÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂültigen nationalen Normen. Euronormen gelten besonders fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür Industriemaschinen, Bauprodukte und ElektrogerÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäte.
Organisation fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür europÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Die 1961 gegrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂündete Organisation fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organization for Economic Cooperation and Development) ist eine Organisation der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit marktwirtschaftlich organisierter Industriestaaten. Ihr Hauptziel liegt in der Koordinierung der Wirtschafts-, Handels- und Entwicklungspolitik. Alle EU-Staaten sind Mitglieder der OECD.
Politik des leeren Stuhls
Von Juli 1965 bis Januar 1966 boykottierte die franzÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂösische Regierung die Sitzungen des Ministerrats. Dies lÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂähmte die politischen Entscheidungsprozesse der europÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Institutionen und stÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂürzte die damalige EG in eine tiefe Krise. Mit dieser Politik des leeren Stuhls, die auf Weisung des StaatsprÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäsidenten Charles de Gaulle zustande gekommen war. protestierte Frankreich gegen die bevor stehende EinfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂührung der qualifizierten Mehrheit als Abstimmungsprinzip im Rat. Der Luxemburger Kompromiss vom Januar 1966 beendete schlieÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂlich diese ungewÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöhnliche Form der Politikverweigerung.
Qualifizierte Mehrheit
Der Ministerrat entscheidet entweder einstimmig, mit einfacher oder mit qualifizierter Mehrheit. Bei Abstimmungen mit einfacher Mehrheit hat jedes Land eine Stimme. Bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit haben Deutschland, Frankreich, das Vereinigte KÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂönigreich und Italien je 10, Spanien 8, Belgien, die Niederlande, Griechenland und Portugal je 5, ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂsterreich und Schweden je 4, DÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂänemark, Finnland und Irland je 3 und Luxemburg 2 Stimmen. BeschlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüsse kommen zustande, wenn es mindestens 62 (von 87) Stimmen fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür einen Beschluss gibt. Die FÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂälle der Abstimmungen mit Mehrheitsentscheidung sind in den vergangenen Jahren durch neue Bestimmungen (EEA, EU-Vertrag) stetig gestiegen.
RatsprÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäsidentschaft
Dies ist der gÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂängigste Begriff fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür die PrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäsidentschaft der EU und meint den Vorsitz in der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Union, der alle sechs Monate auf ein anderes Mitgliedsland wechselt. Die Regierungsmitglieder des Landes, das die PrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäsidentschaft innehat, bestimmen die Tagesordnung und leiten die Sitzungen des Ministerrats. Da sie die EU bei offiziellen AnlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂässen innerhalb und auÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂerhalb reprÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäsentieren, arbeitet das Mitgliedsland mit seinem VorgÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂänger und seinem Nachfolger in der PrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäsidentschaft zusammen; sie bilden die so genannte Troika.
Regierungskonferenz
Bezeichnung fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür eine Konferenz der EU-Mitgliedsstaaten zur Ausarbeitung grundlegender ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂnderungen zu den zentralen VertrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂägen der EU. Die Regierungskonferenz von 1991 hat den Vertrag von Maastricht, die Regierungskonferenz von 1996/97 hat den Vertrag von Amsterdam ausgearbeitet.
Richtlinie
Sie ist das wichtigste Mittel im Rahmen der EU-Gesetzgebung. Eine Richtlinie der EU ist fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist (in der Regel: alle), verbindlich. Allerdings bleibt den einzelnen Staaten die konkrete Wahl der Form und Mittel ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüberlassen. Wenn sich ein Mitgliedstaat zu lange Zeit lÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂässt, um eine Richtlinien in nationales Recht umzusetzen, kann die EU-Kommission es schlieÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂlich beim EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Gerichtshof verklagen.
RÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂömische VertrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäge
Die RÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂömischen VertrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäge sind die GrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂündungsvertrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäge der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Atomgemeinschaft (EAG/Euratom) sowie deren Zusatzprotokolle. Sie wurden in Rom am 25. MÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂärz 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Wichtigster Vertrag ist der EWG-Vertrag ÃÂâÃÂÃÂÃÂàseit 1993 umbenannt in EG-Vertrag. Die RÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂömischen VertrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.
Schengen-Abkommen
Die Schengen-Abkommen sind nicht im Rahmen der EU-weiten Gesetzgebung zustande gekommen, sondern es handelt sich um eine Sammlung 1985 geschlossener vÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂölkerrechtlicher VertrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäge zwischen einzelnen (nicht allen) EU-Mitgliedsstaaten. Als der Amsterdamer Vertrag 1997 in Kraft trat, wurden die im luxemburgischen Schengen vereinbarten Bestimmungen in den Rechtsrahmen der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Union einbezogen. Das Abkommen beinhaltet den Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Staatsgrenzen, d.h. es regelt zum Beispiel ob UnionsbÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂürger an den Binnengrenzen ihren Ausweis zeigen mÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüssen, welche Reisefreiheiten bzw. Aufenthaltsrechte Personen aus Drittstaaten haben oder welchen ModalitÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäten die grenzÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit folgt.
Schuman-Plan
Der am 9. Mai 1950 vom franzÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂösischen AuÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂenminister Robert Schuman vorgelegte Plan war der AnstoÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂàzur GrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂündung der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Gemeinschaft. Mehrere Interessen wurden dadurch verwirklicht: WÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂährend Frankreich ein Interesse hatte, die deutsche Kohle- und Stahlindustrie unter eine gemeinsame Kontrolle zu stellen, um die MÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöglichkeit eines Krieges zukÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂünftig auszuschlieÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂen, nutzte die noch nicht souverÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäne Bundesrepublik Deutschland die Chance, als gleichberechtigtes Mitglied unter den sechs Mitgliedern anerkannt zu werden, sowie die MÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöglichkeit der AussÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöhnung, die sich aus einer solchen Zusammenarbeit ergibt. Der 9. Mai ist in Erinnerung daran der offizielle Europatag.
StabilitÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäts- und Wachstumspakt
Meist wird vereinfacht vom StabilitÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂätspakt gesprochen; er wurde fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür die dritte Stufe der Wirtschafts- und WÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂährungsunion (WWU) ausgehandelt, und soll sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten auch nach EinfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂührung des Euro ihre BemÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂühungen um Haushaltsdisziplin fortsetzen. Zudem sieht der Pakt vor, dass der Ministerrat Sanktionen verhÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂängen kann, wenn ein Euro-Mitgliedstaat nicht die erforderlichen Schritte zur Behebung seines ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂübermÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂigen Defizits unternimmt. Nachdem u.a. Deutschland und Frankreich mit den Vorgaben des Pakts in Konflikt kamen, entwickelte sich eine politische Diskussion um den Stellenwert des Pakts in Zeiten der wirtschaftlichen Krise.
StÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändige Vertretung
Die Bundesregierung ist in BrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüssel zweifach prÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäsent: Zum einen mit der deutschen Botschaft in Belgien, zum anderen mit einer StÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändigen Vertretung. Sie pflegt die Verbindungen des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien zu den Organen der EU. Der Leiter der StÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändigen Vertretung vertritt Deutschland im Ausschuss der StÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändigen Vertreter.
Strukturfonds
Um das WohlstandsgefÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂälle zwischen den armen und reichen Regionen anzugleichen, unterstÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂützt die EU Aufbau-Projekte in unterentwickelten und von Wirtschaftskrisen betroffenen Gebieten in den Mitgliedstaaten. ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂber die Verteilung der finanziellen Mittel und die HÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöhe der Ausgaben waltet die EU-Kommission. Hauptinstrument dieser Politik sind die vier Strukturfonds:
SubsidiaritÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂät
Dieses Prinzip besagt, dass politische Entscheidungen auf einer mÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöglichst bÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂürgernahen Ebene zu treffen sind. Dabei ist jeweils zu prÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüfen, ob ein Vorgehen auf gemeinschaftlicher EU-Ebene angesichts der nationalen, regionalen oder lokalen HandlungsmÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöglichkeiten wirklich gerechtfertigt ist. Konkret heiÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂt das: Probleme, die vor Ort gelÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöst werden kÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂönnen, sollen ohne Einmischung der EU von den Verantwortlichen dort bewÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂältigt werden. Der Ministerrat legt als letzte Entscheidungsinstanz allerdings selbst fest, wo die seiner ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂberzeugung nach bestmÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂögliche Verantwortungs- und Handlungsebene fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür die jeweils anstehende Aufgabe liegt.
Subventionen
Es gibt grundsÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂätzlich zwei Arten von Subventionen: Zum einen Finanzhilfen, die aktiv einem NutznieÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂer zuflieÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂen, zum anderen Einsparungen, die ein NutznieÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂer dadurch hat, dass er weniger zahlen muss, weil z.B. das Finanzministerium darauf verzichtet, eine bestimmte Abgabe bei ihm einzutreiben. Diese Arten der BegÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂünstigungen von Unternehmen oder ganzen Branchen werden von der ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöffentlichen Hand (sei es ein Staat oder die EU) gewÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂährt, um bestimmte wirtschaftspolitische Ziele zu erreichen. So werden Subventionen etwa zur Erhaltung von Betrieben oder ganzen Wirtschaftszweigen gewÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂährt. Die FÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂörderung durch wettbewerbsverzerrende Subventionen ist innerhalb der EU untersagt. Ausnahmen beziehen sich auf die Verbesserung der sozial-, struktur- und regionalpolitischen Situation innerhalb der EU. Da Subventionen den Freihandel behindern, wird weltweit, besonders in der WTO, der Subventionsabbau angestrebt.
TranseuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische Netze (TEN)
Damit der EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische Binnenmarkt optimal funktionieren kann, braucht die EU auch eine gemeinsame leistungsfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂähige Infrastruktur. Deshalb trÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂägt die EU zum Ausbau so genannter TranseuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischer Netze bei. Dieser Ausdruck umfasst grenzÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüberschreitende Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Energie, Telekommunikation und Umwelt. Die MaÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂnahmen sollen die ÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂInteroperabilitÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂätÃÂâÃÂÃÂÃÂà(gemeinsame Standards, internationale Ausrichtung) der nationalen Netze und den Zugang dazu fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂördern.
Troika
Um im Rahmen der RatsprÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäsidentschaft den Erfahrungsaustausch zwischen aufeinander folgenden PrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäsidentschaften zu verbessern aber auch um in der auÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂenpolitischen Vertretung mit mehr Gewicht auftreten zu kÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂönnen, arbeitet das jeweilige PrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäsidentschaftsland mit seinem VorgÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂänger und seinem Nachfolger in der so genannten Troika (russ.: Dreiergespann) zusammen. Seit dem Amsterdamer Vertrag hat sich dieses klassische System jedoch dahin gehend geÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändert, dass das VorgÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂänger-Land nun wegfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂällt und an seine Stelle der Hohe Vertreter fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür die GASP Teil der Troika wird.
UnionsbÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂürgerschaft
Wer StaatsangehÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöriger in einem der EU-Staaten ist, hat automatisch und ohne weiteres Antragsformular auch die UnionsbÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂürgerschaft inne. Es hat das Recht, sich im gesamten Gebiet der Union frei zu bewegen und aufzuhalten; das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen sowie bei der Europawahl in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat; das Recht sich in LÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändern auÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂerhalb der EU an die Botschaft oder das Konsulat eines anderen EU-Staats wenden, wenn sein eigenes Land dort diplomatisch nicht vertreten ist; das Petitionsrecht und das Recht, sich an den EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen BÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂürgerbeauftragten zu wenden.
Vetorecht
Jeder Mitgliedstaat der EU hat prinzipiell das Recht, die Verabschiedung eines Gesetzes auf EU-Ebene im Ministerrat zu blockieren. Denn in der Regel mÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüssen BeschlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüsse dort einstimmig erfolgen. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss das Vetorecht. War ursprÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂünglich bei fast allen RatsbeschlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüssen Einstimmigkeit erforderlich, so steigt der Anteil der Entscheidungen, bei denen durch die Abstimmungsformen mit einfacher bzw. qualifizierter Mehrheit einzelne LÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂänder Gefahr laufen, ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüberstimmt zu werden, kontinuierlich an.
Vertrag von Amsterdam
Durch den am 1. Mai 1999 in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag wird die Innen- und Justizpolitik auf europÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischer Ebene weit reichend verÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändert. Asyl-, FlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüchtlings- und Migrationspolitik werden vergemeinschaftet. Die Gemeinsame AuÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂen- und Sicherheitspolitik wird ausgebaut, soll aber in jedem Fall eigenstÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändig bleiben. Vor allem das EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische Parlament profitiert von diesem Vertrag, da das Mitentscheidungsverfahren stark ausgeweitet wird.
Wahlrecht
Jeder EU-BÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂürger hat das Recht, in seinem Herkunftsland oder in dem Mitgliedstaat, in dem er wohnt, bei kommunalen Wahlen aktiv und passiv das Wahlrecht auszuÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüben sowie bei der Europawahl seine Stimme abzugeben. FÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür alle anderen (nationalen) Wahlen gelten dagegen die nationalen Gesetze, und die erlauben es in der Regel nicht, z.B. als Italiener, der in Deutschland lebt, dort auch den Bundestag mit zu wÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂählen.
WeiÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂbÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂücher
Die von der EU-Kommission herausgegebenen GrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂün- und WeiÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂbÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂücher, auch ÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂKonsultationsdokumenteÃÂâÃÂÃÂÃÂàgenannt, sind nicht als Rechtsakte, sondern vielmehr als Diskussionsgrundlage zu verstehen. WeiÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂbÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂücher enthalten eine Bestandsaufnahme zu bestimmten Problemfeldern in den Mitgliedstaaten und grundsÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂätzliche VorschlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäge zur Entwicklung der Gemeinschaftspolitik in einem bestimmten Bereich. HÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäufig knÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüpfen sie dabei an ein GrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂünbuch an, das jeweils einen Konsultationsprozess auf europÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischer Ebene in Gang gesetzt hat. Aus einem WeiÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂbuch kann ein Aktionsprogramm der EU fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür den betreffenden Bereich entstehen. Als Beispiele seien genannt die WeiÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂbÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂücher zur Vollendung des Binnenmarktes und zu Wachstum, WettbewerbsfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂähigkeit und BeschÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäftigung.
Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU ist als Berater der EU-Kommission und des Rates im EG-Vertrag vorgesehen. Als Vertreter von sozialen und ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂökonomischen Interessen der Mitgliedstaaten hat er zum einen partizipativen Charakter, zum anderen soll seine Fachkompetenz zur Entscheidungsfindung in der EU beitragen. Da seine Stellungnahmen, wie bei Beratern ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüblich, jedoch unverbindlich sind, gelingt die Durchsetzung der Interessen der verschiedenen Gruppen nur sehr begrenzt.
Wirtschaft- und WÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂährungsunion (WWU)
Die WWU, wie sie in der PrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäambel zum EU-Vertrag entworfen ist, umfasst einen einheitlichen Markt mit freiem GÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüter-, Kapital- und Personenverkehr, eine gemeinsame Wettbewerbspolitik und Verfahren fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂür eine der Wirtschaftspolitik. Sie ist mit dem EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Binnenmarkt bereits seit 1992 im wesentlichen realisiert. Die Anfang 1999 vollendete WÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂährungsunion beinhaltet eine vergemeinschaftete Geldpolitik durch das EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäische System der Zentralbanken und die EinfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂührung des Euro als gemeinsame WÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂährung der teilnehmenden LÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂänder.
Ziel-1-2-3-Gebiete
Auch wenn der Begriff es nahe legt, geht es hierbei nicht um drei verschiedene Ziele, denn die Regionalpolitik der EU hat vor allem ein Ziel: durch FÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂördermaÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂnahmen die Ungleichgewichte zwischen ihren einzelnen Regionen auszugleichen. Dabei werden in drei Kategorien fÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂörderbedÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂürftige Gebiete identifiziert ÃÂâÃÂÃÂÃÂàund finanziell aus den so genannten Strukturfonds unterstÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂützt.
Als Ziel-1-Gebiet werden die Regionen der EU bezeichnet, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt. 2 von 3 Euros aus den Strukturfonds werden eingesetzt, um den EntwicklungsrÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂückstand dieser Ziel-1-Gebiete zu verringern.
Als Ziel-2-Gebiet werden Regionen bezeichnet, in denen ÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂverschiedene sozioÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂökonomische ProblemeÃÂâÃÂÃÂÃÂàin den Bereichen Industrie und Dienstleistungen herrschen. Auch lÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändliche und stÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂädtische Problemgebiete sowie von der Fischerei abhÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂängige Krisengebiete fallen in die Ziel-2-FÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂörderkategorie.
Etwas verwirrend wird es beim Begriff Ziel-3-Gebiet. Denn hier geht es um Investitionen in ÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂHumankapitalÃÂâÃÂÃÂÃÂÃÂ: Mit den FÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂördermitteln werden besonders marode Ausbildungs- und BeschÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäftigungssysteme modernisiert ÃÂâÃÂÃÂÃÂàwas nicht unbedingt eine regionale Angelegenheit ist. Jedenfalls dÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂürfen Ziel-1-Gebiete hier nicht noch mal die Hand aufhalten.
Zollunion
In einer Zollunion fallen die BinnenzÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂölle zwischen den einzelnen Mitgliedern weg. Im Unterschied zur Freihandelszone kann bei der Einfuhr von Waren aus DrittlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändern kein Mitgliedsland eigene ZÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂölle erheben, statt dessen werden einheitliche AuÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂenzÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂölle erhoben.
Zustimmungsverfahren
Diese aus Sicht des EuropÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂäischen Parlaments mÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂächtigste Variante wird in der EU-Gesetzgebung nur in SonderfÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂällen, etwa bei Abkommen mit DrittlÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändern, angewandt. Dann prÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüft das EP einen ihm vom Rat zugeleiteten Rechtsentwurf. Es beschlieÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂt mit absoluter Mehrheit ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂüber die Genehmigung (ohne die MÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂöglichkeit, den Entwurf zu ÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂÃÂändern).
*Quelle: europa-digital.de