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Europaausschuss & Europarat.

Der Europaausschuss im Deutschen Bundestag

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?Das Fachgebiet ist schwierig, das Medieninteresse entsprechend gering. Und doch hat der Europaausschuss des Bundestags Geschichte gemacht ? dank eines verbrieften Sonderrechts. Als einziger Parlamentsausschuss darf er Stellungnahmen verabschieden, die f??r die Bundesregierung genauso verbindlich sind wie die Beschl??sse des Bundestags. Mit diesem Privileg hat der Europaausschuss schon jetzt wesentlich zur Weiterentwicklung der Europ?¤ischen Union beigetragen.? (Der Spiegel, 9.2.2002)

Grunds?¤tzlich sind im Deutschen Bundestag alle Aussch??sse im Rahmen ihrer sachlichen Zust?¤ndigkeit f??r die Beratung europ?¤ischer Angelegenheiten zust?¤ndig. Der EU-Ausschuss ist als Integrations- und Querschnittsausschuss jedoch der zentrale Ort des europapolitischen Entscheidungsprozesses.
In seiner Funktion als Integrationsausschuss ist er zust?¤ndig f??r Grundsatzfragen der europ?¤ischen Integration, wie die institutionelle Reform der Europ?¤ischen Union, die Erweiterung der Europ?¤ischen Union, die Zusammenarbeit mit dem Europ?¤ischen Parlament und den nationalen Parlamenten der anderen Mitgliedstaaten.
Als Querschnittsausschuss befasst sich der EU-Ausschuss insbesondere mit europ?¤ischen Vorhaben, die mehrere unterschiedliche Politikfelder vereinen, ohne dass ein sachlicher Schwerpunkt der Vorlage identifiziert werden k?¶nnte. Ein Beispiel ist die sog. Finanzielle Vorausschau, mit der die Europ?¤ische Union die H?¶he und Verwendung ihrer Einnahmen und Ausgaben f??r jeweils mehrere Jahre festlegt.
Die regelm?¤??ige T?¤tigkeit des Ausschusses wird von der Kontrolle der Bundesregierung in Angelegenheiten der Europ?¤ischen Union bestimmt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Deutschen Bundestag umfassend und zum fr??hestm?¶glichen Termin ??ber alle Vorhaben im Rahmen der Europ?¤ischen Union zu unterrichten, die f??r die Bundesrepublik Deutschland von Interesse sein k?¶nnten. In der Praxis erfolgt dies durch schriftliche und m??ndliche Berichte ??ber die Tagungen des Europ?¤ischen Rates und des Rates der Europ?¤ischen Union in seinen verschiedenen Formationen. Diese Berichte sind regelm?¤??iger Bestandteil der Tagesordnung der Ausschusssitzungen.
Au??erdem l?¤dt der Ausschuss Entscheidungstr?¤ger der europ?¤ischen Institutionen (Mitglieder der Europ?¤ischen Kommission, Direktoren europ?¤ischer Agenturen und anderer Einrichtungen wie Europol und Eurojust etc.) zu seinen Sitzungen nach Berlin ein, um sich ??ber aktuelle Entwicklungen unterrichten zu lassen. Intensive Kontakte zu Parlamentariern aus anderen Mitgliedstaaten und Beitrittsl?¤ndern und Anh?¶rungen mit Sachverst?¤ndigen im Bereich der europ?¤ischen Integration runden die politische Meinungsbildung des Ausschusses ab. H?¤ufige ?¶ffentliche Sitzungen und Anh?¶rungen tragen au??erdem zur Information der ??ffentlichkeit ??ber wichtige europapolitische Themen bei.

Zusammensetzung des Ausschusses
Wie alle Bundestagsaussch??sse spiegelt auch der EU-Ausschuss die Mehrheitsverh?¤ltnisse im Deutschen Bundestag wider: Er besteht aus 33 Mitgliedern, davon jeweils 12 Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der SPD, sowie jeweils drei Mitglieder der Fraktion der FDP, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion B??NDNIS 90/DIE GR??NEN.

Aktuelle Tagesordnung des Europaausschusses

Meine Aufgaben als Mitglied des Europaausschusses
Als ordentliches Mitglied des Europaausschusses bin ich als Berichterstatterin der Unionsfraktion u. a. f??r die europ?¤ische Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik, die Umsetzung der Strategie von Lissabon sowie f??r Gleichbehandlungsfragen zust?¤ndig.

Dar??ber hinaus stellt ein mir besonderes Anliegen die effiziente und transparente Ausgestaltung des Europ?¤ischen Agenturensystems dar. Ein unter meiner Federf??hrung erarbeiteter fraktions??bergreifender Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und B??NDNIS 90/DIE GR??NEN ist am 27. Juni 2008 im Plenum des Deutschen Bundestages verabschiedet worden. Mit ihm soll das ???Agenturunwesen??? auf europ?¤ischer Ebene kritisch unter die Lupe genommen werden.

Beschlussempfehlung des Ausschusses f??r die Angelegenheiten der Europ?¤ischen Union zum ?Agenturenantrag?

*Text- und Bildquelle: www.bundestag.de

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